Wer gehört zu Stephanus
WER GEHÖRT ZUR EV.-LUTH. MILITÄRKIRCHENGEMEINDE ST. STEPHANUS zu MUNSTER ?
Anders
als
die
3
evangelischen
Schwestergemeinden
in
Munster
ist
St.
Stephanus
eine
so
genannte
Personalgemeinde:
Die
Zugehörigkeit
zu
unserer
Gemeinde
richtet
sich
nach
einem
festgelegten
Personenkreis.
Im
Unterschied
dazu
umfassen
die
anderen
Gemeinden
als
Ortsgemeinden
die
in
einem
jeweils
örtlich
begrenzten
Bezirk
wohnenden Kirchenglieder.
Anders ausgedrückt: die Gemeindezugehörigkeit wird bei den einen durch den Wohnsitz, bei St. Stephanus aber durch die Berufsgruppe „Bundeswehr“ bestimmt.
Grundsätzlich
sind
daher
alle
evangelischen
Mitarbeiter
der
Bundeswehr
in
Munster,
deren
Familienangehörigen
und
bestimmte
andere,
unabhängig
davon,
wo
sie
in
Munster wohnen, Gemeindeglieder von St. Stephanus.
Einzelheiten
ergeben
sich
aus
dem
Vertrag
der
Bundesrepublik
Deutschland
mit
der
Evangelischen
Kirche
in
Deutschland
zur
Regelung
der
evangelischen
Militärseelsorge
vom
22.
Februar
1957
in
Verbindung
mit
einer
Vereinbarung
vom
Mai
/
Juni
2004
zwischen
der
ev.-luth.
Landeskirche
Hannover
und
dem
ev.
Kirchenamt für die Bundeswehr.
Dort ist festgelegt, dass als Gemeindeglieder zur „Evangelisch – lutherischen Militärkirchengemeinde St. Stephanus in Munster“ folgende Personen gehören:
•
die Berufssoldaten / innen,
•
die Soldaten / innen auf Zeit,
•
die Wehrpflichtigen während des Grundwehrdienstes,
•
im Verteidigungsfall auch die auf unbestimmte Zeit einberufenen Soldaten / innen,
•
die in der Bundeswehr tätigen zivilen Mitarbeiter / innen, die der Truppe im Verteidigungsfall zu folgen haben,
•
die
Ehepartner
und
die
unter
elterlicher
Gewalt
stehenden
Kinder
der
in
Nummer
1,2
und
5
genannten
Personen,
sofern
sie
deren
Hausstand
am
Standort
angehören,
•
die
früher
zu
diesem
Kreis
gehört
haben,
sich
jetzt
aber
im
Ruhestand
befinden,
wenn
sie
einen
entsprechenden
Antrag
auf
Umpfarrung
in
die
Militärkirchengemeinde stellen.
•
Gleiches
gilt
für
die
beruflichen
und
ehrenamtlichen
Mitarbeiter
/
innen
der
Gemeinde
und
deren
Angehörige
sowie
die
Personen,
die
in
Munster
in
Gebäuden
der Militärkirchengemeinde wohnen.
Das ist soweit zweifelsfrei! Aber St. Stephanus überblickt nicht, wer eigentlich zu unserer Gemeinde gehört:
Denn
die
einen
wissen
gar
nicht,
dass
sie
nach
o.a.
Festlegung
eigentlich
zu
uns
gehören,
sich
bei
uns,
also
ihrer
Militärkirchengemeinde
St.
Stephanus
anmelden
müssten, aber bei Zuzug automatisch einer Ortskirchengemeinde zugeordnet worden, weil Sie regional in deren Einzugsbereich gezogen sind.
Bei anderen ist unklar, wer sich zwar zu St. Stephanus zugehörig fühlt und glaubt, er sei dort geführt, aber davon weiß im Pfarramt offiziell niemand etwas.
Falls Sie sich St. Stephanus verbunden oder sich sogar nirgendwo zugehörig fühlen und eine der obigen Voraussetzungen zutrifft, dann sprechen Sie uns an!
Helfen
Sie
sich
und
uns,
sprechen
Sie
mit
Bekannten
darüber,
melden
Sie
sich
im
Zweifelsfall
im
Gemeindebüro,
bei
einem
Pfarrer
oder
einem
der
Kirchenvorsteher
und informieren Sie frisch Zugezogene über diesen Sachverhalt!
Ev.-luth. Militärkirchengemeinde
St. Stephanus - Munster